Paradigmawechsel

Die Begrenzung der Fischerkarten wird aufgehoben / 29.05.2013

Der Vorstand hat sich an seiner Sitzung vom 27.5. auf Antrag des Unterzeichneten entschlossen, den Kartenstop mit Auflagen zu beenden. Vor allem das Verbot, fangfähige Fische einzusetzen, hatte uns damals bewogen, einen Kartenstop zu verfügen mit dem Ziel, die Anzahl Fischer auf maximal 60 zu begrenzen. Wir stellen nun fest, dass der Bestand der Karten mehr oder weniger gleich geblieben ist. Unser damaliger Entscheid hatte aber zur Folge, dass die Gefahr besteht, dass unser Verein überaltert. Das zeigt sich auch dahingehend, dass wir praktisch keine Vorstandsmitglieder finden. Wir haben uns deshalb entschlossen, das Verbot aufzuheben und wir haben auch ein Reglement entworfen, welches die Kartenausgabe regelt. Und wir möchte nur noch Fischer rekrutieren, die sich gegenüber dem Verein loyal zeigen. Fischer, die nur eine Karte kaufen möchten, wünschen wir nicht. Die Praxis sieht wie folgt aus:

Der Verein führt eine Warteliste für Fischerkarten nach Datum des Eingangs. Der Vorstand entscheidet jeweils an seiner letzten jährlichen Sitzung, wie viele der freien Karte er für das Folgejahr freigeben wird. Diese werden dann aufgrund der vorhandenen Warteliste wie folgt verteilt und nur an Fischer, die über den Sachkundenachweis verfügen:

1/2 der zur Verfügung stehenden Karten sind Fischern zwischen 14 - 25 Jahre reserviert.

Die restlichen Karten werden nach folgenden Prioritäten vergeben:

1. Fischer die zur Vorstandsarbeit bereit sind (unbekümmert Wohnsitz)

2. Fischer, die in den Gemeinden Liestal, Füllinsdorf, Frenkendorf, Pratteln und Augst wohnen

3. Übrige Kantonseinwohner

4. Ausserkantonale.

Die Neumitglieder werden zu einem "Neufischerabend" eingeladen werden. An diesem Abend sollen sie auf alles Wissenswerte bezüglich Ergolz sowie die Verpflichtungen gegenüber dem Verein aufmerksam gemacht werden. Dieser Abend ist obligatorisch und an diesem Abend werden die Karten ausgehändigt. Wer fern bleibt, hat damit den Anspruch auf die Karte verwirkt. Der Vorstand entscheidet über die Zulässigkeit allfälliger Entschuldigungen.

Die Karten werden provisorisch ausgehändigt. Wer innerhalb der nachfolgenden 3 Jahre nicht mindestens 2 mal am Bachputzen und an der Generalversammlung teilnimmt, wird aus dem Verein ausgeschlossen.

Um Missverständnisse auszuschliessen: das Gesagte gilt für Fischer, die für das Jahr 2014 eine Karte erhalten.

Im übrigen empfehlen wir den Fischern, die noch keinen Sachkundenachweis haben, diesen nun zu erwerben und die entsprechende Prüfung zu machen. Nach Gesetz dürften wir keine Karten mehr - auch für bisherige Fischer - aushändigen an Mitglieder, die nicht über den Sana-Nachweis verfügen. Danke.

Wir hoffen, dass wir mit dieser Massnahme einerseits eine gute Altersstruktur erhalten und andrerseits auch Fischer rekrutieren können, die an der Vereinsarbeit interessier sind.

Ausnahmen von dieser Regel gibt es inskünftig keine mehr.

Peter Salathe

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